Sicherheitsbewertung

Die gesetzlichen Vorschriften nach dem europäischen Kosmetikrecht verlangen eine Sicherheitsbewertung von kosmetischen Erzeugnissen, um sicher zu stellen, dass von einem kosmetischen Produkt unter üblichen und vorhersehbaren Anwendungsbedingungen keine gesundheitliche Gefährdung für die Volksgesundheit ausgeht.

 

Die Aufnahme kosmetischer Inhaltsstoffe erfolgt vor allem über die Haut. Hierbei können auch die verschiedenen Zellschichten, vor allem die als wichtigste Barriere betrachtete Hornschicht, überwunden werden, mit der Folge einer so genannten systemischen Aufnahme in den Blut- oder Lymphkreislauf. Daher wird mittels einer kosmetischen Sicherheitsbewertung die Häufigkeit und Dauer der Produktanwendung, die Konzentration der kritischen kosmetischen Inhaltsstoffe im Produkt und deren Anwendungsmenge geprüft, vor allem jedoch, ob gesundheitsschädliche Rohstoffe, gesundheitsschädliche Verunreinigungen in den Rohstoffen oder gesundheitsschädliche Reaktionsprodukte in den kosmetischen Mitteln vorhanden sind.

 

Darüber hinaus gibt es Verwendergruppen, deren besondere Schutzbedürfnisse zu berücksichtigen sind, wie Kinder, Schwangere und Stillende.

 

Der Sicherheitsbewertung von kosmetischen Rohstoffen und kosmetischen Erzeugnissen wird aus diesen Gründen ein besonders hoher Stellenwert bei COSMETIC SERVICE eingeräumt.